Mangelnde Moral am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Berlin



Nach einem völlig sinnfreien ersten Urteil habe ich selbst Klage eingereicht, um die Angelegenheit endgültig zu klären.
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Fortschreibung des Weinflaschenbeispiels vom ersten Urteil

In der Klageerwiderung behaupten die Abzocker immer noch, 12 Flaschen geliefert zu haben. Nach vielen Schriftsätzen und Entgegnungen der Abzocker, die im Letzten Schriftsatz aus Versehen die Kopie des 10-Flaschen-Lieferscheins mitschickten, erklären sich die Abzocker bereit, den Betrag für 2 Flaschen zurückzuzahlen. Daraufhin ergeht ein Teilurteil über diesen Betrag, das hier nicht abgebildet ist.

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Da es sich eindeutig um Betrug, im ersten Prozeß sogar um vollendeten Prozeßbetrug handelt, habe ich wegen der Kosten des ersten Verfahrens (Anwaltsgebühren + Gerichtsgebühren + Zinsen) einen Schadenersatzanspruch (823/826 BGB) geltend gemacht und sehr ausführlich begründet.

Im unten mit Anmerkungen abgebildeten Urteil vom 12.06.2019 wurde der Schadenersatzanspruch abgelehnt.

Die Begründung der Ablehnung (Seite 4 des Urteils) ist haarsträubend, siehe auch Anmerkungen 4 bis 6. Die Bemühungen, Juristenkollegen (Anwälte), reinzuwaschen nehmen groteske Züge an.

Es wird im Urteil festgestellt, daß die Abzocker "durch positives Tun getäuscht haben". Aber, da die "Rechtwidrigkeit dieses Verhaltens" nicht sicher festgestellt werden kann, bleibt es folgenlos.

Zudem hat vielleicht "der Rechtanwalt ... die Unterlagen nicht vollständig gelesen" und "den Hinweis auf den Fehler nicht bemerkt". Der "Hinweis" ist die Klageerwiderung ! Weshalb soll ein Rechtsanwalt eine Klageerwiderung lesen ?

Das alles hat nicht etwa der Abzocker-Rechtsanwalt zu seiner Rechtfertigung vorgebracht, sondern die nette Richterin hat es zu seinen Gunsten erfunden.

Wenn Sie also demnächst beim Schwarzfahren erwischt werden, vertrauen Sie darauf, die Richterin wird, ohne, daß Sie irgend etwas sagen müssen, ins Urteil schreiben, daß Sie die Beförderungsbedingungen nicht gelesen hätten und deshalb Ihr rechtswidriges Verhalten nicht sicher festgestellt werden kann. Ach ja, gilt natürlich nur, wenn Sie Abzocker-Rechtsanwalt sind, also im doppelten Sinne : Freie Fahrt für Abzocker-Rechtsanwälte.

Alle Institutionen unserer Gesellschaft haben einen mehr oder weniger gut funktionierenden Umgang mit Fehlern, "Fehlerkultur". Nur bei der Justiz ist da überhaupt nichts vorhanden.

Wenn mir während der Zeit in einem Ministeriums / bei der Betreuung von Forschungsprogrammen so etwas, wie oben geschildert, passiert wäre, dann hätte ein Entschuldigungsschreiben, d.h. das zweite Urteil, so begonnen :

"Im Namen des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg möchte ich ausdrücklich mein Bedauern aussprechen, daß es beim ersten Urteil in dieser Sache zu so einer Fehleinschätzung gekommen ist, die Ihnen nicht unerhebliche Kosten und viel Zeitverlust gebracht hat. ..... "

Daß an dieser Stelle sehr viele Richter und andere Juristen mehr oder weniger laut lachen werden, zeigt das Problem der Justiz, der Rechtswissenschaften, das nach 1945 nicht gelöst wurde und bis heute andauert, siehe auch.


 

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