Inkompetenz und Fleiß-Mangel am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Berlin
Das unten mit Anmerkungen versehene Urteil vom 26.03.2018 ist abwegig und zeigt einen Mangel
an Mindest-Fleiß. Mit nur ein wenig Fleiß hätte die Rechnung (Anlagen B1 und B2 von
g17.pdf)
als falsch erkannt werden können oder als nicht gesetzeskonform (Verstoß gegen §40(1)EnWG)
zurückgewiesen werden können.
Mit nur ein wenig Fleiß (Internetrecherche) wäre auch der Richterin klar geworden, daß es sich
um ein Modell von bundesweit agierenden Abzockern (einschlägig bekannte Anwaltskanzlei zusammen
mit ebenso einschlägig bekanntem Stromhändler) gehandelt hat, siehe
g17.pdf).
Juristisch gesehen ist das Urteil von vorne bis hinten unhaltbar, wie auch obergerichtlich
mit bundesweiter Wirkung festgestellt wurde.
Es wäre für unsere Gesellschaft und das Ansehen der Justiz das beste gewesen, es hätte sich
herausgestellt, daß die Richterin von den genannten Abzockern bestochen gewesen wäre. Dann
könnte man sagen "Fauler Apfel entfernt, Obstkorb gerettet".
Leider ist es schlimmer. Keine Bestechung und deshalb ein weiterer "nur" fast fauler Apfel
weiterhin im Korb. Natürlich enthält der Korb in der Mehrzahl gute Äpfel.
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Stellen Sie sich vor, Sie kaufen auf Rechnung 12 Flaschen Wein. An der Warenausgabe werden
Ihnen nur 10 Flaschen eingepackt. Sie reklamieren, und man läßt Sie mit der Bemerkung stehen,
daß auch nur 10 Flaschen auf dem Lieferschein stehen. Natürlich überweisen Sie nur für 10
Flaschen und erklären warum (Lieferschein). Sache erledigt, denken Sie.
Zwei Jahre später erhalten Sie einen Mahnbescheid wegen 2 nicht bezahlter Flaschen Wein.
Da Sie den 10-Flaschen-Lieferschein haben, widersprechen Sie dem Mahnbescheid guten
Gewissens. Nach langen Monaten, vielen Schriftsätzen, in denen die Abzocker einfach behaupten,
12 Flaschen geliefert zu haben, und schließlich einer Verhandlung erklärt die Richterin
im Urteil, Berufung nicht zugelassen, daß Sie die 2 Flaschen (+ Anwaltsgebühren +
Gerichtsgebühren + Zinsen) bezahlen müssen.
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Dies ist abwegiges und asoziales Denken, das mich stark an die Zeit von 1933 bis 1945 erinnert.
In jüngerer Zeit gab es weitere Beispiele der "fast faulen Äpfel", sogar an höchstmöglicher
Stelle.
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Verfassungsgericht erkauft sich Wohlwollen durch Vorabinformationen einiger
weniger Medienvertreter [Berichte Tagesspiegel 10.08. und 18.08.2020]. Damit haben sich unsere
höchsten Richter eine Rüge des Presserats eingefangen, der sonst für die Rüge von
Unanständigkeiten der Bild-Zeitung zuständig ist.
Wie kommen unsere Verfassungsrichter (alle ?) auf so einen Gedanken, nämlich, daß ein wenig
Korruption schon in Ordnung sei ?
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Laut Entwurf des "Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts ..."
[bmjv.de, Gesetzgebungsverfahren] soll die Einsicht in Urkunden aus der NS-Zeit (1933 bis 1945)
auch für Historiker sehr stark beschränkt werden. Nutznießer damaliger Arisierungen und deren
Nachkommen sollen Anspruch auf Verschwiegenheit erhalten. Für jüngere Leser : Arisierung ist
der Raub von Grundstücken jüdischer Besitzer während der NS-Zeit.
Angesichts der vielen höchst offiziellen Gedenkveranstaltungen für die insbesondere jüdischen
Opfer der NS-Zeit, oft mit den allerhöchsten Repräsentanten unseres Staates, wie entsteht
solch gestörtes Denken ausgerechnet im SPD-geführten Justizministerium ?
zum 2. Prozeß