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Stellen Sie sich vor, Sie kaufen auf Rechnung 12 Flaschen Wein. An der Warenausgabe werden Ihnen nur 10 Flaschen eingepackt. Sie reklamieren, und man läßt Sie mit der Bemerkung stehen, daß auch nur 10 Flaschen auf dem Lieferschein stehen. Natürlich überweisen Sie nur für 10 Flaschen und erklären warum (Lieferschein). Sache erledigt, denken Sie.

Zwei Jahre später erhalten Sie einen Mahnbescheid wegen 2 nicht bezahlter Flaschen Wein.

Da Sie den 10-Flaschen-Lieferschein haben, widersprechen Sie dem Mahnbescheid guten Gewissens. Nach langen Monaten, vielen Schriftsätzen, in denen die Abzocker einfach behaupten, 12 Flaschen geliefert zu haben, und schließlich einer Verhandlung erklärt die Richterin im Urteil, Berufung nicht zugelassen, daß Sie die 2 Flaschen (+ Anwaltsgebühren + Gerichtsgebühren + Zinsen) bezahlen müssen.

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