Warum man in Deutschland eine falsche Stromrechnung erst einmal bezahlen muß
Und warum es schwer ist, dagegen etwas zu tun
(ausführliche Abhandlung vom 25.09.2019 siehe g17.pdf)
Falsche Stromrechnung
Daß eine falsche Stromrechnung in voller Höhe bezahlt werden muß, gehört wohl
nach Absurdistan oder zu einem Staat, in dem die Stromwerke dem Diktator gehören, meint man.
Leider heißt der Staat Deutschland, und Richterinnen (dies sei hier und im folgenden die
"gegenderte" Form) an deutschen Amtsgerichten haben keinerlei Bedenken, Urteile zu fällen, die
unseren normalen Gesetzesnormen und Gerechtigkeitsvorstellungen in hohem Grad zuwiderlaufen.
Juristischer Hintergrund ist eine Kombination von Gesetzen (EnWG), Verordnungen (StromGVV) und
AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) in den Verträgen von Stromhändlern, die von
Amtsgerichts-Richterinnen gegen Verbraucher zur eigenen Bequemlichkeit genutzt werden.
(Einzelheiten siehe g17.pdf)
Amtsgerichtsprozesse
In einem ersten Prozeß wird man zur Zahlung des vollen Rechnungsbetrags verurteilt, ohne, daß
die Rechnung geprüft wird. Man muß alle Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen.
Die meisten Bürger/Verbraucher werden nun, nach so einem Desaster, vernünftigerweise
aufgeben. Auf diese Art entstehen betrügerische Gewinne für Stromhändler und Anwälte.
Nur Verrückte, wie der Autor, führen einen zweiten Prozeß, in dem die Rechnung geprüft wird.
Selbst, wenn man, wie in meinem Fall, gewinnt, bleibt man auf Kosten "sitzen", die in keinem
Verhältnis zum urprünglichen Streitwert stehen. Die betrügerischen Gewinne für die Anwälte
bleiben erhalten bzw. erhöhen sich noch.
Dieser Mechanismus ist der Grund dafür, daß Einwände der Verbraucher gegen Stromrechnungen nie
bearbeitet werden und der Verbraucher in jedem Fall von Inkassounternehmen verfolgt und/oder
verklagt wird. Selbst, wenn die Rechnung falsch ist, entstehen im ersten Prozeß erst einmal
die oben genannten betrügerische Gewinne für Stromhändler und Anwälte.
Es ist ein Skandal, daß Richterinnen an Amtsgerichten dieses skrupellose Spiel seit
vielen Jahren mitmachen. Keine der Richterinnen ist auf die Idee gekommen, daß hier
Verbraucher unangemessen benachteiligt werden. Keine der Richterinnen hat je den Mut gefunden,
ein abweichendes Urteil zu fällen. Keine dieser Richterinnen ist letzlich ihrem
Verfassungsauftrag nachgekommen.
Das harte Urteil des Autors im letzten Absatz ist inzwischen in der Sache vom OLG Dresden
durch das Urteil vom 27.09.2019, AZ 9 U 481/19, bestätigt worden. Eine Revision ist nicht
zugelassen worden. Da es nach Auskunft des BGH eine Nicht-Zulassungsbeschwerde nicht gegeben
hat, ist dieses OLG-Urteil in Deutschland allgemein bindend (solange es kein abweichendes
Urteil eines anderen OLG gibt). Somit werden allein in NRW über 100 Stromhändler ihre AGB
ändern müssen, um nicht eine Abmahnung zu riskieren. Das Geschäft mit den betrügerischen
Gewinnen, jedenfalls mit dieser Klausel, ist zu Ende.
Einzelheiten zum ersten Amtsgerichtsprozeß des Autors :
Inkompetenz und Fleiß-Mangel am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Berlin
Einzelheiten zum zweiten Amtsgerichtsprozeß des Autors :
Mangelnde Moral am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Berlin
Über den Ausgang einer Strafanzeige wegen Betrugs und Prozeßbetrugs gegen den Stromhändler
und seine Anwälte wird hier später berichtet.
Benachteiligung von Verbrauchern durch AGB-Klausel
Eine Abmahnung, eine AGB-Klausel nicht mehr zu verwenden, kann nur durch Verbraucher-
oder ähnliche Verbände erfolgen. Als einzelner Bürger ist man darauf angewiesen, einen solchen
Verband dazu zu bringen, eine Abmahnung mit nachfolgender Klage durchzuführen. Wie schwer das
werden kann, zeigt die folgende Chronik :
11.02.2018 dreiseitiges Fax des Autors an die Verbraucherzentrale NRW, ohne Reaktion
21.03.2018 nochmals Fax des Autors an die Verbraucherzentrale NRW, ohne Reaktion
19.04.2018 einseitige Fax-Mahnung des Autors an die Verbraucherzentrale NRW, ohne Reaktion
25.09.2018 Beschwerde des Autors über die Verbraucherzentrale NRW bei "Verbraucherzentrale Bundesverband"
28.10.2018 Abmahnung des Stromhändlers durch "Verbraucherzentrale Bundesverband"
01.02.2019 Erinnerung des Autors und Bitte um Vorstandsgespräch "Verbraucherzentrale Bundesverband"
25.03.2019 Bestätigung "Verbraucherzentrale Bundesverband", daß Klage beim LG Düsseldorf eingereicht wird
25.09.2019 Aufsatz des Autors vom 25.09.2019, siehe g17.pdf)
27.09.2019 Urteil OLG Dresden, AZ 9 U 481/19, Klausel ist untersagt
16.10.2019 Verhandlung LG Düsseldorf und
13.11.2019 Urteil LG Düsseldorf, AZ 12 O 14/19, Klausel ist untersagt
.......... Berufung gegen LG-Urteil beim OLG Düsseldorf, AZ I-20 U 151/19, läuft und läuft und läuft und ...
In der Zwischenzeit kann dieser Stromhändlers (nur dieser) seine Kunden weiter abkassieren.
In dem Bemühen, diese AGB-Abmahnung/Klage zu initiieren und zu begleiten (letzteres wird
nicht gern gesehen), ist mir immer wieder klar geworden, daß es kein Recht auf
Verbraucherschutz gibt. Verbraucherschutz kann man in Deutschland nur erbitten.
Hierzu ist festzustellen, daß Verbraucherschutz in Deutschland seit Jahrzehnten eine
untergeordnete Rolle spielt. Es hat nie ein "Bundesministerium für Verbraucherschutz" gegeben.
Verbraucherschutz ist immer an irgendein Ministerium "angehängt" worden. Interessenkonflikte
sind damit von vornherein gegeben, früher mit "Landwirtschaft", jetzt mit "Justiz".
Wenn nun der Verbraucherschutz fordert, daß die Justiz ihre seit vielen Jahren andauernde
verbraucherfeindliche, aber für sie bequeme Urteilspraxis ändern soll, so ist das ein
Interessenkonflikt. Wenn Verbraucher kostenlosen Zugang zur Urteilsdatenbank (JURIS) fordern,
so ist das ein weiterer Interessenkonflikt.
Einen weiteren, vielleicht noch gravierenderen Interessenkonflikt gibt es bei der Aufsicht
der Energieunternehmen. Sie liegt bei der Bundesnetzagentur, die dem
Bundeswirtschaftsministerium untersteht. Man kann also nicht erwarten, daß hier
Verbraucherrechte "groß geschrieben" werden. Im Gegenteil, die Bundesnetzagentur hat einige
Pleiten von Energieunternehmen "begleitet", die die Verbraucher Millionen gekostet haben.
Schließlich gibt es den "Regionalkonflikt". Nicht wenige Rechtswissenschaftler finden es
schlecht, daß die "VW-Diesel-Klagen" in Braunschweig, gleichsam im Schatten der
VW-Hauptverwaltung, verhandelt werden. Ähnliche Gedanken hatte ich, als die
Verbraucherzentrale NRW nichts gegen den in NRW ansässigen Stromhändler unternehmen wollte.
Stand 28.08.2020